Allgemeine Geschäftsbedingungen der BARTH EVENT GMBH

  1. Allgemeines

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Leistungen (z.B. Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlungen von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen der Eventagentur Barth Event GmbH, Ottogasse 18A, 3400 Klosterneuburg; FN204233v (im Folgenden „Agentur“) und dem Kunden. Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgebend. Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie mit der Agentur schriftlich vereinbart wurden.

1.2.    Als Kunden sind Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch („UGB“) gemeint.

1.3.    Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1.    Sämtliche Angebote – auch bezeichnet als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ – der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.    Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die Agentur nicht innerhalb von 14 Werktagen widerspricht.

2.3.    Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt die Agentur keine Haftung für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder krass grob fahrlässig nicht erkannt.

  1. Preise

3.1.    Die Angebotspreise werden in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Ebenso wenig sind darin die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten miteingeschlossen, diese werden separat verrechnet.

3.2.    Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

3.3.    Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Agentur ist berechtigt bei Änderungen der Auftragsdaten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend anzupassen.

3.4.    Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Die Agentur ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

3.5.    Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden bedingt sind, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt.

  1. Transport, Verpackung, Liefertermine

4.1.    Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach eigenem Ermessen.

4.2.    Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

4.3.    Transportschäden sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.

4.4.    Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Agentur genannten Ort angeliefert werden. Die Rückstellung dieser Gegenstände erfolgt ab Verwendungsort und auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4.5.    Der von der Agentur unverschuldete Untergang der Gegenstände des Kunden beim Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.6.    Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

4.7.    Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstandenen Verzögerung. In diesem Fall ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.

  1. Abnahme, Gefahrübergang, Annahmeverzug

5.1.    Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Agentur zum vereinbarten Fertigstellungstermin verpflichtet.

5.2.    Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für die Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.

5.3.    Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.4.    Kann die Leistung der Agentur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Agentur gilt dann als erfüllt.

5.5.    Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistung  / der Ware in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so ist die Agentur berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.

  1. Kündigung

6.1.    Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40 % des dafür vereinbarten Honorars als Aufwandersatz vereinbart.

6.2.    Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Agentur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer    Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6.3.    Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Agentur den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.

  1. Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

7.1.    Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

7.2.    Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.3.    Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

7.4.    Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

7.5.    AKM-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art werden von der Agentur im Namen und auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt.

  1. Gewährleistung

8.1.    Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach   Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein.

8.2.    Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der Agentur, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.

8.3.    Der Kunde kann Wandlung  oder Preisminderung verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.

8.4.    Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, steht dem Kunden nur Preisminderung zu.

8.5.    Die Agentur kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.6.    Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe keine Mängel trotz gerügt, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Agentur die Feststellung der Mängel erschwert.

8.7.    Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern die Verletzung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

  1. Haftung

9.1.    Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Agentur nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2.    Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Agentur nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber diesem verlangen.

9.3.    Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Agentur nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden. Die Haftung der Agentur für Schäden an den Gegenständen oder für deren Untergang ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9.4.    Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.

9.5.    Eine Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen..

9.6.    Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist eine allfällige Haftung auf 30 % des vereinbarten Agenturhonorars, welches im Angebotspreises extra ausgewiesen ist, begrenzt.

9.7.    Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt.

9.8.    Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Agentur.

9.9.    Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.

  1. Schutzrechte

10.1.  Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Agentur oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte u.a.) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Agentur. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung /Projekt. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur von der Agentur oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vorgenommen werden.

10.2.  Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Agentur nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Agentur, auch wenn Sie dem Kunden berechnet werden.

10.3.  Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, schad- und klaglos zu halten.

10.4.  Soweit vereinbart, ist der Kunde verpflichtet einen Vorschuss gemäß Punkt 12.3 dieser AGB zu leisten.

10.5.  Die Agentur ist berechtigt, die Produktion/Veranstaltung zu dokumentieren bzw. aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Die Agentur kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn er daran ein überwiegendes Interesse hat.

  1. Aufbewahrung von Unterlagen

11.1.  Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorschreiben. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten, CDs usw.) durch die Agentur verpflichtet sich der Kunde auf eigene Kosten Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

  1. Zahlungsbedingungen

12.1.  Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

12.2.  Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

12.3.  Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse nach folgenden zwei Alternativen zu verlangen:

Alternative I

  • 40 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
  • 30 % am Veranstaltungstag, sowie
  • 30 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.

oder

Alternative II

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, sowie
  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.

12.4.  Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

12.5.  Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend (d.h. der 1.1. für das 1. Halbjahr, der 1.7. für das 2. Halbjahr).

12.6.  Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 6.3 sinngemäß.

  1. Aufrechnung und Abtretung

13.1.  Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

13.2.  Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur übertragbar.

  1. Datenschutz

14.1.  Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen und personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.

14.2.  Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden (Kundenstammdaten) im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO). Die Bereitstellung dieser Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Marketing- und/oder Werbezwecken durch die Agentur findet nicht statt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann auch durch Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister etc) erfolgen. Eine Weitergabe von Daten an nicht an der Vertragserfüllung beteiligte Dritte findet nicht statt. Eine Weitergabe an Dritte zu Marketing- und/oder Werbezwecken ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, als dass diese für die dargestellten Zwecke benötigt werden.

14.3.  Kunden haben das Recht jederzeit Auskunft über die Herkunft, etwaige Empfänger, den Zweck der Datenverarbeitung, die Richtigstellung bzw. Berichtigung, die Einschränkung der Bearbeitung, die Sperrung, die Löschung und die Datenüberragung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie von Ihrem Beschwerderecht bei der zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde – https://www.dsb.gv.at) gebrauch zu machen.

14.4.  Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art 22 Abs 1 und 4 DSGVO findet nicht statt.

  1. Referenzrecht

15.1.  Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Agentur zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Agentur ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.

  1. Schlussbestimmungen

16.1.  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

16.2.  Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Agentur ist das sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Agentur.

16.3.  Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieser AGB (rechts-) unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.